Seit dem 1. Januar 2026 rechnen Schweizer Arztpraxen nach TARDOC und den ambulanten Pauschalen ab. Die Umstellung ist damit nicht mehr das Thema – die nächste ist es. Die erste Revision des Tarifsystems liegt beim Bundesrat, ein Entscheid wird laut Bundesamt für Gesundheit im vierten Quartal 2026 erwartet, mit Wirkung auf den Jahreswechsel.
Für Praxen heisst das: Die Frage ist nicht mehr, ob die Software TARDOC beherrscht, sondern wie schnell sie die nächste Version abbildet und was sie an Auswertung bereitstellt.
Das Wichtigste in Kürze
TARDOC und die ambulanten Pauschalen gelten seit dem 1. Januar 2026. Der Bundesrat hat sie am 30. April 2025 genehmigt, befristet bis zum 31. Dezember 2028.
Für die Tarifwahl zählt das Leistungserbringungsdatum, nicht das Datum der Rechnungsstellung. Behandlungen aus 2025 werden weiterhin nach TARMED abgerechnet.
Die Revision 2027 liegt beim Bundesrat. Ein Entscheid wird laut Bundesamt für Gesundheit im vierten Quartal 2026 erwartet.
Die eingereichte Höchstgrenze liegt bei 1'577 Taxpunkten. Gerechnet wird sie als Tagesdurchschnitt über den Kalendermonat, je ausführender Ärztin oder Arzt und zugeordnet über die GLN-Nummer. In Kraft treten soll sie am 1. Januar 2027.
Was seit Anfang 2026 gilt
TARMED war bis zum 31. Dezember 2025 die Grundlage. Seit dem 1. Januar 2026 gilt das Gesamt-Tarifsystem aus TARDOC für die Einzelleistungen und den ambulanten Pauschalen. Der Bundesrat hat das Gesamt-Tarifsystem am 30. April 2025 genehmigt und die Genehmigung ausdrücklich bis zum 31. Dezember 2028 befristet – damit Anpassungen möglich bleiben, etwa bei den Zeitwerten und der Infrastrukturnutzung.
Ein Punkt, der im Praxisalltag regelmässig für Rückfragen sorgt: Massgeblich ist das Leistungserbringungsdatum, nicht das Datum der Rechnungsstellung. Eine Konsultation vom Dezember 2025 wird nach TARMED abgerechnet, auch wenn die Rechnung erst Wochen später rausgeht. Eine Software, die beide Tarife parallel führen kann, erspart hier Nacharbeit.
Die Revision 2027 und die Taxpunkt-Obergrenze
Die Tarifpartner haben die Revision im Juni 2026 eingereicht. Enthalten ist eine Höchstgrenze für die pro Arbeitstag verrechenbaren Taxpunkte im ärztlichen Teil; vorgelegt wurde ein Wert von 1’577 Taxpunkten pro Durchschnittstag. Grundlage ist ein Entscheid des Parlaments im Rahmen des Kostendämpfungspakets 2.
Zwei Eigenschaften dieser Grenze werden in der Diskussion häufig übersehen, und beide sind für die Softwarewahl entscheidend.
Sie wird als Tagesdurchschnitt innerhalb eines Kalendermonats gerechnet, nicht pro einzelnen Tag. Konkret: alle im Monat verrechneten ärztlichen Leistungen, geteilt durch die Anzahl Tage, an denen die betreffende Person zulasten der Grundversicherung verrechnet hat – Wochenenden zählen mit, sofern an ihnen abgerechnet wurde. Ein einzelner langer Tag ist damit unproblematisch, solange der Monat stimmt. Wer das im Blick behalten will, braucht eine Auswertung über den laufenden Monat, nicht erst die Abrechnung am Monatsende.
Sie gilt je ausführender Ärztin und ausführendem Arzt – zugeordnet über die GLN-Nummer, nicht über die ZSR-Nummer. Nicht für die Praxis als Ganzes. In einer Gruppenpraxis reicht eine Gesamtauswertung deshalb nicht aus.
Ausgenommen sind nach den Angaben des Bundesamts für Gesundheit die Zuschläge für Dringlichkeit und Notfall in der freien Praxis, die ärztliche Berichterstellung und Gutachten sowie die Infrastruktur- und Personalleistungen und die ambulanten Pauschalen. Die Grenze ist also keine Arbeitszeitbeschränkung, auch wenn sie in der öffentlichen Debatte oft so gelesen wird.
Sie betrifft ausserdem nur den TARDOC im KVG-Bereich, also Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. In Kraft treten soll die Begrenzung nach dem eingereichten Konzept am 1. Januar 2027.
Sechs Punkte, die eine Praxis vor der Entscheidung prüfen sollte
Welche Tarifversion ist hinterlegt, und wie kommen Updates?
Eine Angabe wie „TARDOC-kompatibel“ ohne Versionsnummer sagt wenig. Interessant ist, wie lange es vom Release der Tarifpartner bis in die Praxis dauert.
Wird die Leistung je behandelnder Person erfasst?
Ohne diese Zuordnung lässt sich weder die Obergrenze noch eine interne Auswertung sauber darstellen.
Gibt es eine Auswertung über den laufenden Monat?
Eine Sicht, die erst am Monatsende entsteht, kommt für eine Korrektur zu spät.
Prüft das System das Regelwerk vor dem Versand?
Kumulationen und Limitationen fallen sonst erst bei der Rückweisung auf – und dann in der Verwaltung.
Wie werden Altfälle nach TARMED behandelt?
Solange Leistungen aus 2025 nachfakturiert werden, müssen beide Tarife nebeneinander laufen.
Wie kommt die Rechnung zum Versicherer?
Der elektronische Rechnungsstandard entwickelt sich weiter; ältere Versionen laufen aus.
So sieht die Abrechnung in der Software aus
Behandlungen erfassen, Einzelrechnungen erstellen und den Rechnungslauf für mehrere Patientinnen und Patienten abwickeln – in unter zwei Minuten gezeigt.
Abrechnung mit MediCloud Med
Was das Praxisteam davon merkt
Die Tarifumstellung ist in erster Linie eine Frage der Erfassung, und die findet nicht in der Buchhaltung statt, sondern an der Anmeldung und im Sprechzimmer. Wird eine Leistung direkt am Behandlungsende erfasst, stimmt die Zuordnung. Wird sie abends nachgetragen, ist sie eine Rekonstruktion.
Wie sich das im Alltag auswirkt, steht ausführlicher auf der Seite zur digitalen Praxisverwaltung für MPA.
Und die Begriffe, die sich nebenbei geändert haben
Zwei Umbenennungen, die in Unterlagen noch oft falsch stehen: santésuisse und curafutura sind zu prio.swiss fusioniert. Die tarifsuisse ag heisst seit Januar 2026 santéservices ag.
Häufige Fragen
Praxissoftware im Tarifjahr ansehen
MediCloud Med ist eine cloudbasierte Praxissoftware für Schweizer Arzt- und Therapiepraxen und rechnet nach TARMED und TARDOC ab. Mehr auf den Seiten zur Arztsoftware Schweiz und zur Arztpraxis-Software.