Herausforderungen der Telemedizin: Lösungen für 2026

Herausforderungen der Telemedizin: Lösungen für 2026


Kurz gesagt:

  • Die Einführung der Telemedizin in der Schweiz erfordert rechtssichere Systeme, technologische Integration und organisatorische Akzeptanz. Datenschutz, IT-Sicherheit und die Nutzung gesetzlicher Vorgaben sind entscheidend, um Vertrauen und Effizienz zu gewährleisten. Praxen sollten frühzeitig in Software, Schulungen und stabile Infrastruktur investieren, um zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden.

Die Herausforderungen der Telemedizin sind für Schweizer Ärzte und Therapeuten konkret und vielschichtig: Datenschutz nach revDSG, IT-Sicherheit, organisatorische Integration und Abrechnungsfragen nach TARMED und TARDOC bestimmen den Alltag. Wer Telemedizin in der Praxis einführt, braucht mehr als eine Videoplattform. Er braucht ein rechtssicheres Gesamtsystem, das mit dem Praxisverwaltungssystem zusammenarbeitet, das Praxisteam mitnimmt und die Dokumentationspflichten erfüllt. Dieser Artikel zeigt, wo die grössten Hürden liegen und wie Sie sie konkret überwinden.

1. Herausforderungen der Telemedizin beim Datenschutz nach revDSG

Das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) definiert Gesundheitsdaten als besonders schützenswerte Personendaten. Das bedeutet: Jede telemedizinische Konsultation unterliegt strengen Anforderungen an Einwilligung, Verschlüsselung und Zugriffskontrollen.

Die persönliche Haftung des Praxisinhabers ist dabei nicht abstrakt. Bei vorsätzlichen Verstössen drohen Bussen bis zu CHF 250.000 für natürliche Personen. Das trifft den Arzt direkt, nicht nur die Praxis als juristische Einheit.

Folgende Pflichten gelten konkret für Telemedizinpraxen:

  • Informierte Einwilligung: Patienten müssen vor der digitalen Konsultation schriftlich oder nachweisbar digital einwilligen.
  • Technische und organisatorische Massnahmen (TOM): Verschlüsselung der Übertragung, Zugriffskontrollen und Protokollierung sind Pflicht.
  • Auftragsbearbeitungsvertrag (ABV): Ohne ABV mit dem IT-Dienstleister dürfen Patientendaten nicht weitergegeben werden. Der Serverstandort muss in der Schweiz oder der EU liegen.
  • Meldepflicht bei Datenpannen: Datenschutzverletzungen müssen innerhalb von 72 Stunden an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) gemeldet werden.

Profi-Tipp: Prüfen Sie jeden IT-Dienstleister, den Sie für Telemedizin einsetzen, auf einen gültigen ABV. Fehlt dieser Vertrag, riskieren Sie eine Busse, selbst wenn kein Datenverlust eingetreten ist.

2. Technische Voraussetzungen für sichere Telemedizin

Eine zertifizierte, DSG-konforme Videoplattform ist die Mindestanforderung. Sie ist aber nur ein Baustein. Die eigentliche technische Herausforderung liegt in der Integration aller Systeme zu einem funktionierenden Ganzen.

Digitale Helfer im Schweizer Behandlungszimmer: Tablet und Laptop im Praxisalltag

Fast zwei Drittel der Schweizer Spitalärzte empfinden ihre elektronischen Patientenakten als ineffizient und zeitraubend. Nur 40 % bestätigen, dass die Systeme helfen, Behandlungsfehler zu vermeiden. Diese Zahlen zeigen: Technologie allein löst keine Probleme, wenn die Integration fehlt.

Technische Mindestanforderungen im Überblick

Bereich Anforderung Zweck
Videoplattform DSG-konform, Ende-zu-Ende-verschlüsselt Rechtssicherheit, Datenschutz
PVS-Integration API-Schnittstelle zur Praxissoftware Durchgehende Dokumentation
Netzwerk Segmentierung, Failover-Verbindung Verfügbarkeit, Sicherheit
Backup 3-2-1-Regel (3 Kopien, 2 Medien, 1 extern) Datenverlustschutz
Endgeräte Endpoint Protection, aktuelle Patches Schutz vor Cyberangriffen
Authentifizierung Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) Zugriffsschutz

IT-Sicherheitsmassnahmen wie Netzwerksegmentierung und Patch-Management sind vom revDSG vorgeschrieben. Sie schützen nicht nur vor Datenverlust, sondern auch vor Betriebsunterbrechungen durch Ransomware-Angriffe, die im Gesundheitswesen zunehmen.

Webbasierte Lösungen mit Serverstandort Schweiz oder EU minimieren rechtliche Risiken erheblich. Cloudbasierte Praxissoftware wie Medicloudmed erfüllt diese Anforderungen und bietet gleichzeitig API-Schnittstellen zu Laboren, Radiologie und PACS-Systemen.

Profi-Tipp: Testen Sie Ihre Failover-Verbindung regelmässig. Eine Telemedizin-Konsultation, die wegen eines Internetausfalls abbricht, schadet dem Vertrauen der Patienten und kann dokumentationsrechtlich problematisch sein.

3. Organisatorische Hürden bei der Telemedizin-Integration

Der Widerstand gegen Digitalisierung in Arztpraxen ist vor allem organisatorischer Natur. Praxisteams wünschen sich Integration, keine isolierten IT-Inseln. Das ist ein wichtiger Befund: Die Skepsis richtet sich selten gegen Telemedizin als Konzept, sondern gegen schlecht eingebettete Systeme.

Konkret entstehen folgende organisatorische Herausforderungen:

  • Schulungsbedarf: Praxisteams brauchen Schulungen zu Datenschutz, Videokonsultation und Dokumentationspflichten. Einmalige Einführungen reichen nicht.
  • Prozessanpassung: Terminbuchung, Triage und Nachsorge müssen für digitale Konsultationen neu definiert werden.
  • Dokumentationspflicht: Telemedizinische Behandlungen unterliegen denselben Sorgfaltspflichten wie Präsenzkonsultationen. Lückenhafte Dokumentation ist ein Haftungsrisiko.
  • Arzt-Patient-Beziehung: Nicht jede Konsultation eignet sich für Telemedizin. Klare interne Kriterien, welche Fälle digital behandelt werden, schützen vor Qualitätsverlust.

Digitalisierungsprojekte scheitern oft an mangelnder Integration und organisatorischem Widerstand. Das bedeutet: Wer Telemedizin einführt, muss das Praxisteam von Anfang an einbeziehen, nicht erst nach der technischen Implementierung.

Telemedizin muss als integraler Bestandteil der ambulanten Versorgung verstanden werden, nicht als isoliertes System. Geschlossene digitale Workflows und klare Aufgabenverteilung sind entscheidend für Effizienz im Praxisalltag.

Profi-Tipp: Benennen Sie eine Person im Praxisteam als Verantwortliche für Telemedizin-Prozesse. Diese Rolle koordiniert Schulungen, prüft Abläufe und ist Ansprechperson bei technischen Fragen. Das reduziert Reibungsverluste erheblich.

4. Elektronisches Patientendossier (EPD) und seine Auswirkungen auf Telemedizin

Das EPD ist die Grundlage für eine vernetzte digitale Versorgung. Der aktuelle Stand in der Schweiz bremst diesen Anspruch jedoch deutlich.

Nur knapp über 10 % der Schweizer Ärzte und Apotheken sind an das EPD angebunden. Mehr als 70 % der EPD-Besitzer erteilen keinen Zugriff für Gesundheitsfachpersonen. Das macht koordinierte Telemedizin über Praxisgrenzen hinweg praktisch unmöglich.

Kennzahl Wert Bedeutung für Telemedizin
EPD-Anbindung Ärzte/Apotheken Knapp über 10 % Kaum Datenaustausch möglich
EPD-Besitzer ohne Zugriffsfreigabe Über 70 % Koordination bleibt manuell
Gesetzliche Vorgabe für Spitäler Seit 2020 Praxen folgen schrittweise

Die geringe Akzeptanz hat mehrere Ursachen. Viele Patienten kennen das EPD nicht oder sehen keinen persönlichen Nutzen. Viele Praxen haben die technischen Voraussetzungen für eine Anbindung noch nicht geschaffen. Und die Zugriffsrechte sind so restriktiv gestaltet, dass selbst angebundene Praxen kaum Daten austauschen können.

Bis 2026 sollen gesetzliche Vorgaben die EPD-Nutzung ausweiten. Für Praxen bedeutet das: Wer jetzt in eine EPD-fähige Praxissoftware investiert, ist für diese Anforderungen vorbereitet. Wer wartet, wird kurzfristig nachrüsten müssen.

5. Abrechnung telemedizinischer Leistungen: TARMED und TARDOC

Telemedizinische Leistungen sind im TARMED-Tarifsystem abbildbar. Es gibt spezifische Positionen für Video- und Telefonkonsultationen. Dennoch entstehen in der Praxis häufig Abrechnungsfehler, weil die Unterscheidung zwischen Ersttriage und ärztlicher Leistung nicht klar dokumentiert wird.

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Das neue TARDOC-System soll telemedizinische Leistungen transparenter abbilden. Es schafft Gleichbehandlung zwischen Präsenz- und Digitalkonsultation und erhöht damit die wirtschaftliche Attraktivität der Telemedizin für Praxen.

Konkrete Empfehlungen für die Abrechnung:

  • Leistungsart klar dokumentieren: Unterscheiden Sie in der Patientenakte zwischen Ersttriage (Delegation möglich) und ärztlicher Konsultation (nur durch Arzt abrechenbar).
  • Tarifpositionen prüfen: Nutzen Sie die aktuellen TARMED-Positionen für Telemedizin und bereiten Sie sich auf TARDOC vor.
  • Vollwertigkeit sicherstellen: Eine telemedizinische Konsultation muss denselben Qualitätsstandards entsprechen wie eine Präsenzkonsultation, um vollwertig abgerechnet werden zu können.
  • Software aktuell halten: Ihre Praxissoftware muss die neuen TARDOC-Positionen ab 2026 abbilden können. Prüfen Sie, ob Ihr Anbieter diese Updates liefert.

TARDOC schafft Transparenz und vereinfacht die Abrechnung telemedizinischer Leistungen. Das ist eine echte Chance für Praxen, die bisher unsicher waren, ob sich der Aufwand lohnt.

6. Akzeptanz von Telemedizin bei Patienten und im Praxisteam

Akzeptanz ist keine Selbstverständlichkeit. Weder bei Patienten noch im Praxisteam entsteht sie automatisch, wenn eine Videoplattform eingeführt wird.

Organisatorische Akzeptanz ist oft wichtiger als technische Ausstattung. Harmonierende Systeme und geschulte Mitarbeitende sind entscheidend. Das bedeutet konkret: Ein gut geschultes Praxisteam mit einer integrierten Lösung erzielt bessere Ergebnisse als eine technisch überlegene Plattform, die niemand richtig bedient.

Bei Patienten hängt die Akzeptanz stark von der Altersgruppe und der Vertrautheit mit digitalen Medien ab. Ältere Patienten brauchen oft eine kurze Einführung, bevor die erste Videokonsultation stattfindet. Eine einfache Anleitung per SMS oder E-Mail vor dem Termin reduziert Abbrüche und Frustration erheblich.

Praxen, die Telemedizin als Ergänzung und nicht als Ersatz zur Präsenzkonsultation positionieren, berichten von höherer Akzeptanz. Patienten schätzen die Flexibilität, wollen aber wissen, wann sie persönlich erscheinen müssen. Klare Kommunikation über Indikationen für Telemedizin schafft Vertrauen.

7. Datenschutz in der Telemedizin: Häufige Fehler in der Praxis

Datenschutzfehler in der Telemedizin entstehen selten durch böse Absicht. Sie entstehen durch fehlende Prozesse, unklare Verantwortlichkeiten und den Einsatz von Konsumenten-Videotools wie Zoom oder FaceTime für medizinische Konsultationen.

Diese Tools erfüllen die Anforderungen des revDSG nicht. Sie speichern Metadaten auf Servern ausserhalb der Schweiz und der EU, bieten keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für Metadaten und haben keinen ABV für medizinische Anwendungsfälle. Der Einsatz solcher Tools ist ein klares Compliance-Risiko.

Weitere häufige Fehler:

  • Kein Protokoll über Datenzugriffe geführt
  • Patientendaten per unverschlüsselter E-Mail übermittelt
  • Kein Datenschutzkonzept für Telemedizin vorhanden
  • Mitarbeitende ohne Datenschutzschulung mit Patientendaten arbeitend

Ein strukturiertes Datenschutzkonzept, das speziell Telemedizin-Prozesse abdeckt, ist keine Kür. Es ist Pflicht nach revDSG und schützt Sie vor persönlicher Haftung.

8. Telemedizin in ländlichen Gebieten der Schweiz

Telemedizin in ländlichen Gebieten der Schweiz hat ein besonderes Potenzial. Gleichzeitig bringt sie spezifische Herausforderungen mit sich, die in städtischen Praxen weniger relevant sind.

Die Internetverbindung ist in vielen ländlichen Regionen der Schweiz noch nicht flächendeckend stabil genug für Videokonsultationen. Glasfaser ist nicht überall verfügbar. Eine Failover-Verbindung über LTE oder 5G ist deshalb in ländlichen Praxen besonders wichtig.

Gleichzeitig ist der Bedarf an Telemedizin in ländlichen Gebieten hoch. Patienten haben weite Anfahrtswege. Fachärzte sind weniger präsent. Eine gut eingerichtete Telemedizin-Infrastruktur kann die Grundversorgung in diesen Regionen erheblich verbessern und gleichzeitig die Praxis wirtschaftlich stärken.

Für Praxen in ländlichen Gebieten gilt: Investieren Sie zuerst in eine stabile Internetverbindung mit Backup, bevor Sie Telemedizin einführen. Ohne zuverlässige Verbindung ist jede andere Massnahme wirkungslos.

9. Zukunft der Telemedizin: Was Praxen jetzt vorbereiten sollten

Die Zukunft der Telemedizin in der Schweiz ist durch klare regulatorische Weichenstellungen geprägt. TARDOC ab 2026, die EPD-Ausweitung und das revDSG schaffen einen Rahmen, der Telemedizin wirtschaftlich attraktiver und rechtlich klarer macht.

Praxen, die jetzt handeln, haben einen Vorteil. Sie können Prozesse schrittweise aufbauen, Mitarbeitende schulen und Systeme integrieren, bevor regulatorischer Druck entsteht. Wer wartet, wird unter Zeitdruck nachrüsten müssen.

Drei Bereiche sind jetzt prioritär:

  1. Praxissoftware auf EPD-Fähigkeit prüfen: Kann Ihre aktuelle Lösung das EPD anbinden? Wenn nicht, ist ein Wechsel zu planen.
  2. TARDOC-Readiness sicherstellen: Prüfen Sie, ob Ihre Abrechnungssoftware die neuen Tarifpositionen ab 2026 abbildet.
  3. Datenschutzkonzept aktualisieren: Telemedizin-spezifische Prozesse müssen im Datenschutzkonzept dokumentiert sein.

Die Herausforderungen der digitalen Gesundheit sind lösbar. Sie erfordern aber eine strukturierte Herangehensweise, keine punktuellen Einzelmassnahmen.


Was ich nach Jahren mit Telemedizin-Projekten gelernt habe

Ich habe viele Praxen bei der Telemedizin-Einführung begleitet. Das Muster ist immer ähnlich: Die technische Einrichtung dauert einen Tag. Die organisatorische Integration dauert Monate.

Der grösste Fehler, den ich beobachte, ist die Fokussierung auf die Plattform. Ärzte vergleichen Videolösungen, prüfen Verschlüsselungsstandards und wählen sorgfältig aus. Dann scheitert die Einführung daran, dass das Praxisteam nicht weiss, wie Termine gebucht, dokumentiert und abgerechnet werden. Die Plattform war nie das Problem.

Was wirklich funktioniert: Telemedizin als Prozess einführen, nicht als Produkt. Das bedeutet, zuerst die Abläufe zu definieren, dann die Systeme auszuwählen. Wer mit dem Workflow beginnt, findet schnell heraus, welche Anforderungen die Software erfüllen muss. Wer mit der Software beginnt, passt die Workflows an die Software an. Das ist der falsche Weg.

Ein weiterer Punkt, der selten diskutiert wird: Datenschutz ist kein Hindernis für Telemedizin. Er ist ein Qualitätsmerkmal. Praxen, die revDSG-konform arbeiten, haben das Vertrauen ihrer Patienten. Und Vertrauen ist die Grundlage jeder Arzt-Patient-Beziehung, ob digital oder vor Ort. Wer Datenschutz als Bürokratie betrachtet, hat den Kern des Problems nicht verstanden.

Lesen Sie dazu auch weitere Beiträge zur Digitalisierung in der Praxis auf dem Medicloudmed-Blog.

— Uli


Medicloudmed unterstützt Praxen bei der Telemedizin-Integration

Telemedizin stellt Praxen vor konkrete technische und rechtliche Anforderungen. Medicloudmed ist eine cloudbasierte Praxissoftware für die Schweiz, die speziell für diese Anforderungen entwickelt wurde. Sie bietet eine elektronische Patientenakte, automatisierte Abrechnung nach TARMED und TARDOC, API-Schnittstellen zu Laboren und Radiologie sowie eine modulare Struktur für alle Fachrichtungen. Der Serverstandort liegt in der Schweiz, der ABV ist im Vertrag enthalten. Praxen, die Telemedizin rechtssicher und effizient einführen möchten, finden in Medicloudmed eine technische Grundlage, die alle revDSG-Anforderungen erfüllt. Vereinbaren Sie jetzt ein Beratungsgespräch unter calendly.com/medicloudmed.


FAQ

Was sind die grössten Herausforderungen der Telemedizin in der Schweiz?

Die grössten Herausforderungen der Telemedizin betreffen Datenschutz nach revDSG, IT-Sicherheit, die Integration in bestehende Praxisverwaltungssysteme und die organisatorische Akzeptanz im Praxisteam. Hinzu kommen Abrechnungsfragen nach TARMED und die geringe EPD-Verbreitung.

Welche Datenschutzpflichten gelten für Telemedizin nach revDSG?

Das revDSG verlangt eine informierte Einwilligung der Patienten, technische Schutzmassnahmen wie Verschlüsselung und Zugriffskontrollen sowie einen Auftragsbearbeitungsvertrag mit IT-Dienstleistern. Datenpannen müssen innerhalb von 72 Stunden an den EDÖB gemeldet werden.

Können telemedizinische Leistungen nach TARMED abgerechnet werden?

Ja, telemedizinische Leistungen sind im TARMED-Tarifsystem abbildbar. Ab 2026 soll das neue TARDOC-System diese Leistungen transparenter und gleichwertig zur Präsenzkonsultation abbilden.

Wie verbreitet ist das EPD in Schweizer Praxen?

Knapp über 10 % der Schweizer Ärzte und Apotheken sind an das EPD angebunden. Mehr als 70 % der EPD-Besitzer erteilen keinen Zugriff für Gesundheitsfachpersonen, was den Datenaustausch für koordinierte Telemedizin stark einschränkt.

Welche IT-Massnahmen sind für Telemedizin in der Praxis Pflicht?

Das revDSG schreibt segmentierte Netzwerke, Backups nach der 3-2-1-Regel, Patch-Management, Endpoint Protection und Zwei-Faktor-Authentifizierung vor. Diese Massnahmen schützen vor Datenverlust und Cyberangriffen und sind Voraussetzung für eine rechtssichere Telemedizin.