Abrechnung in Gruppenpraxen: TARDOC-Leitfaden 2026

Abrechnung in Gruppenpraxen: TARDOC-Leitfaden 2026


Kurz gesagt:

  • Ab 2026 gilt in Schweizer Gruppenpraxen TARDOC als verbindliche Tarifstruktur und reduziert die Tarifpositionen. Für die Abrechnung sind der Beitritt zum Tarifvertrag, individuelle Spartenanerkennungen und Software-Updates auf XML 5.0 notwendig, um Fehler zu vermeiden. Die korrekte Umsetzung erfordert Mitarbeiterschulungen, eine bewusste Softwarekonfiguration und prozessorientierte Kontrollen der Abrechnungsdetails.

Die Abrechnung in Gruppenpraxen ist ab dem 1. Januar 2026 neu geregelt: TARDOC ersetzt TARMED als verbindliche Tarifstruktur für alle ambulanten Einrichtungen in der Schweiz und reduziert die Tarifpositionen von rund 4.500 auf rund 1.300. Diese Verdichtung klingt nach Vereinfachung, bringt aber für Gruppenpraxen spezifische Anforderungen mit sich, die weit über ein Software-Update hinausgehen. Die FMH koordiniert den Beitritt zum Tarifvertrag, jede ZSR-Nummer in der Praxis braucht eine eigene Spartenanerkennung, und die Praxissoftware muss auf XML 5.0 umgestellt sein. Wer diese Voraussetzungen kennt und strukturiert vorgeht, sichert die Liquidität der Praxis.

Welche Voraussetzungen gelten für die Abrechnung in Gruppenpraxen unter TARDOC?

Die Leistungsabrechnung in Gruppenpraxen beginnt mit einer klaren rechtlichen Pflicht: Der Beitritt zum Tarifvertrag ist für alle ambulanten Einrichtungen obligatorisch und wird durch die FMH koordiniert. Ohne diesen Beitritt sind abgerechnete Leistungen gegenüber Versicherern wie Helsana, CSS oder Swica nicht anerkannt.

Besonders relevant für Gruppenpraxen ist die Spartenanerkennung. Jeder Leistungserbringer benötigt eine eigene Spartenanerkennung für jede ZSR-Nummer, inklusive einmaliger Antragsgebühren. Das bedeutet: Eine Gruppenpraxis mit fünf Ärzten und fünf ZSR-Nummern muss fünf separate Anerkennungsverfahren durchlaufen. Wer das erst kurz vor der Abrechnung bemerkt, verliert wertvolle Zeit.

Auf der technischen Seite gelten folgende Mindestanforderungen:

  • TARDOC-Tarifpaket importiert: Die Praxissoftware muss das aktuelle Tarifpaket geladen haben.
  • XML 5.0 aktiviert: Das Rechnungsformat XML 5.0 ist Pflicht für die elektronische Übermittlung an Versicherer.
  • Kantonale Taxpunktwerte hinterlegt: Jeder Kanton hat eigene Taxpunktwerte; falsche Werte führen zu Fehlberechnungen.
  • ZSR- und GLN-Nummern validiert: Stammdaten müssen vollständig und korrekt sein, bevor die erste Rechnung gestellt wird.

Praxissoftware muss auf TARDOC-fähige Versionen aktualisiert sein, inklusive Import des Tarifpakets und korrekter Hinterlegung der kantonalen Taxpunktwerte. Ein veraltetes System produziert fehlerhafte Rechnungen, die Versicherer automatisch zurückweisen.

Voraussetzung Zuständigkeit Frist
Tarifvertragsbeitritt FMH Praxisinhaber Vor erster Abrechnung
Spartenanerkennung je ZSR Jeder Arzt einzeln Vor erster Abrechnung
Software-Update auf XML 5.0 IT / Softwareanbieter Abgeschlossen seit Januar 2026
Taxpunktwerte je Kanton Verwaltungspersonal Laufend aktuell halten
Stammdaten ZSR und GLN Verwaltungspersonal Vor erster Abrechnung

Die Infografik veranschaulicht die fünf zentralen Schritte im TARDOC-Abrechnungsprozess.

Profi-Tipp: Legen Sie für jede ZSR-Nummer in Ihrer Gruppenpraxis eine eigene Checkliste an. So behalten Sie den Überblick über den Stand der Spartenanerkennung und der Softwarekonfiguration, ohne dass einzelne Ärzte im Rückstand bleiben.

Wie läuft die Leistungsabrechnung in Gruppenpraxen Schritt für Schritt ab?

Der Abrechnungsprozess in einer Gruppenpraxis unterscheidet sich vom Einzelpraxismodell vor allem durch die Frage der Rechnungslegung: Stellt die Praxis eine gemeinsame Rechnung unter einer Gruppenpraxis-ZSR-Nummer, oder rechnet jeder Arzt separat unter seiner eigenen ZSR-Nummer ab? Beide Modelle sind zulässig, aber sie erfordern unterschiedliche Konfigurationen in der Praxissoftware. Klären Sie das mit Ihrem Softwareanbieter, bevor Sie den ersten Behandlungsfall abschliessen.

Der konkrete Ablauf einer korrekten Abrechnung folgt diesen Schritten:

  1. Behandlungsfall eröffnen: Patientendaten, Versicherungsstatus und die zuständige ZSR-Nummer des behandelnden Arztes werden erfasst.
  2. Leistungen erfassen: Statt alter TARMED-Positionen werden neue TARDOC-Positionen aus aktualisierten Favoritenlisten ausgewählt. Alte Listen müssen vollständig ersetzt werden.
  3. Pauschale oder Einzelleistung wählen: TARDOC unterscheidet zwischen ambulanten Pauschalen und Einzelleistungen. Pauschalen gelten für definierte Behandlungssituationen und erfordern zwingend einen ICD-10-Diagnosecode.
  4. Kumulationsregeln prüfen: Bestimmte Leistungen dürfen nicht kombiniert werden. Die Software sollte diese Prüfung automatisch durchführen.
  5. Zuschläge korrekt erfassen: Notfall-, Nacht- und Feiertagszuschläge sind separat zu codieren und an die jeweilige Grundleistung zu knüpfen.
  6. Fallzusammenfassung prüfen: Bei mehreren Konsultationen im selben Behandlungsfall müssen alle Leistungen korrekt zusammengefasst sein, bevor die Rechnung erstellt wird.
  7. Rechnung im XML 5.0-Format übermitteln: Die fertige Rechnung wird elektronisch an den Versicherer oder den Patienten übermittelt.

Ein häufig übersehener Punkt ist die Kodierungspflicht bei Pauschalen. Wer keine oder eine falsche ICD-10-Diagnose hinterlegt, erhält die Rechnung zurück. Das kostet Zeit und verzögert den Zahlungseingang.

Profi-Tipp: Erstellen Sie für jede Fachrichtung in Ihrer Gruppenpraxis eine eigene TARDOC-Favoritenliste. Eine Internistin braucht andere Standardpositionen als ein Chirurg. Gepflegte Listen reduzieren die Erfassungszeit pro Konsultation deutlich.

Welche typischen Fehler treten bei der Umstellung auf TARDOC auf?

Der grösste Einzelfehler bei der Umstellung ist die Mischabrechnung. Ein Behandlungsfall muss vollständig nach TARMED oder vollständig nach TARDOC abgerechnet werden. Gemischte Abrechnung ist strikt untersagt und führt immer zu Rückweisungen. In Gruppenpraxen passiert das besonders leicht, wenn verschiedene Ärzte denselben Patienten behandeln und unterschiedliche Softwarekonfigurationen verwenden.

Weitere häufige Fehlerquellen sind:

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  • Fehlerhafte Stammdaten: Fehlerhafte Spartenzuweisungen sind der häufigste Rückweisungsgrund. Eine falsch hinterlegte ZSR-Nummer oder eine fehlende Spartenanerkennung blockiert die gesamte Abrechnung dieses Arztes.
  • Überschreitung von Limitationen: Viele Gruppenpraxen überschreiten die tariflichen Limits bei Büroarbeit und Abwesenheitsleistungen (Leistungsgruppe 002). Das betrifft vor allem administrative Tätigkeiten, die irrtümlich als abrechenbare Leistungen erfasst werden.
  • Fehlende ICD-10-Codes: Pauschalen ohne Diagnosecode werden automatisch abgelehnt.
  • Veraltete Favoritenlisten: Wer TARMED-Positionen in TARDOC-Rechnungen einträgt, erzeugt ungültige Dokumente.

„Bei unklaren Rückweisungen lohnt sich der direkte Kontakt mit dem Versicherer. Viele Missverständnisse entstehen durch unterschiedliche Interpretationen neuer Tarifregeln, und ein offenes Gespräch klärt schneller als jede schriftliche Korrespondenz."

Bei unklaren Rechnungsrückweisungen ist aktiver Dialog mit Versicherern empfehlenswert. Dieser Austausch verbessert nicht nur den Einzelfall, sondern hilft der Praxis, Prozesse dauerhaft zu verbessern.

Profi-Tipp: Führen Sie ein internes Rückweisungsprotokoll. Notieren Sie Datum, Versicherer, Ablehnungsgrund und die getroffene Korrektur. Nach drei Monaten sehen Sie Muster, die auf systematische Fehler in Ihrer Praxis hinweisen.

Welche Software unterstützt die korrekte Abrechnung in Gruppenpraxen?

Praxissoftware ist das Herzstück der Abrechnung. Fehlerquellen frühzeitig zu identifizieren und zu beheben ist entscheidend für einen reibungslosen Ablauf. Moderne Lösungen für den Schweizer Markt bieten dafür spezifische Funktionen, die über eine einfache Rechnungsstellung hinausgehen.

In einer freundlich eingerichteten Praxis arbeitet eine Therapeutin am Tablet.

Moderne Praxissoftware unterstützt automatische Kumulationsprüfungen, aktuelle Taxpunktwerte und korrekte Zuschlagsabrechnung nach TARDOC. Das bedeutet: Die Software prüft beim Speichern einer Leistung automatisch, ob eine Kombination tariflich erlaubt ist, und warnt das Verwaltungspersonal bei Verstössen.

Funktion Einstiegslösungen Vollständige Praxissoftware
TARDOC-Tarifpaket-Import Manuell Automatisch bei Update
Kumulationsprüfung Nicht vorhanden Automatisch in Echtzeit
Kantonale Taxpunktwerte Manuell hinterlegen Zentral gepflegt
XML 5.0-Export Teilweise Vollständig integriert
Spartenanerkennung je ZSR Nicht unterstützt Mandantenfähig konfigurierbar
KI-gestützte Positionsvorschläge Nicht vorhanden Verfügbar

KI-Tools wie DocReport bieten automatisierte Vorschläge für TARDOC-Positionen, reduzieren Fehler und unterstützen das Praxispersonal. Solche Werkzeuge analysieren den dokumentierten Behandlungsverlauf und schlagen passende Tarifpositionen vor, bevor die Rechnung erstellt wird.

Wichtig ist auch die langfristige Perspektive: Der Aktualisierungszyklus von TARDOC ist jährlich und wird durch die OAAT AG gesteuert. Das bedeutet, dass Ihre Praxissoftware jedes Jahr ein Update benötigt, um mit den aktuellen Tarifpositionen zu arbeiten. Wählen Sie einen Anbieter, der diesen Zyklus zuverlässig abdeckt.

Profi-Tipp: Fragen Sie Ihren Softwareanbieter konkret, wie das jährliche TARDOC-Update eingespielt wird und ob das automatisch geschieht oder manuell ausgelöst werden muss. Dieser Unterschied entscheidet darüber, ob Ihre Praxis am 1. Januar eines neuen Jahres sofort abrechnungsfähig ist.

Was ich nach Jahren in der Praxisberatung gelernt habe

Die grösste Fehleinschätzung, die ich bei der TARDOC-Umstellung beobachte, ist die Annahme, dass ein Software-Update die Arbeit erledigt. Das stimmt nicht. Die Technologie ist nur so gut wie das Team, das sie bedient.

Die Umstellung auf TARDOC erfordert neben IT-Änderungen auch umfangreiche Mitarbeiterschulungen, insbesondere der Medizinischen Praxisassistenten. Das ist kein einmaliges Seminar. TARDOC entwickelt sich jährlich weiter, und das Verwaltungspersonal muss diese Entwicklung mitverfolgen. Wer das als Einmalprojekt behandelt, wird spätestens im zweiten Quartal mit Rückweisungen konfrontiert.

Was ich konkret empfehle: Planen Sie pro Quartal mindestens eine interne Fallbesprechung zu Abrechnungsthemen. Nehmen Sie aktuelle Rückweisungen als Lernmaterial. Und holen Sie sich bei Unklarheiten frühzeitig Unterstützung, sei es vom Softwareanbieter, vom Verband oder direkt vom Versicherer. Proaktive Kommunikation ist kein Zeichen von Schwäche, sondern von professionellem Praxismanagement.

Digitale Tools sind dabei ein echter Gewinn, aber nur, wenn das Team weiss, wie es sie einsetzt. Ich habe Praxen gesehen, die hervorragende Software hatten und trotzdem hohe Rückweisungsquoten, weil niemand die Kumulationsregeln kannte. Und ich habe Praxen gesehen, die mit einfacheren Systemen arbeiteten, aber durch konsequente Schulung und klare Prozesse kaum Fehler produzierten. Der Unterschied liegt im Team, nicht im Tool.

— Uli

Wie Medicloudmed Ihre Gruppenpraxis bei der TARDOC-Abrechnung unterstützt

Medicloudmed ist eine cloudbasierte Praxissoftware für die Schweiz, die speziell für die Anforderungen von Gruppenpraxen entwickelt wurde. Die Software bildet die mandantenfähige Verwaltung mehrerer ZSR-Nummern ab, integriert aktuelle TARDOC-Tarifpakete und prüft Kumulationsregeln automatisch beim Erfassen von Leistungen. Das Verwaltungspersonal sieht Fehler, bevor die Rechnung den Praxisraum verlässt.

Medicloudmed unterstützt den XML 5.0-Standard, hinterlegt kantonale Taxpunktwerte zentral und bietet eine strukturierte Favoritenlisten-Verwaltung je Fachrichtung. Für Gruppenpraxen, die mehrere Ärzte unter einem Dach vereinen, ist das kein Komfort, sondern Grundvoraussetzung für eine fehlerfreie Leistungsabrechnung. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Gespräch über calendly.com/medicloudmed und erfahren Sie, wie Medicloudmed Ihre Praxis konkret entlastet.

FAQ

Was ist TARDOC und warum gilt es ab 2026?

TARDOC ist die neue Tarifstruktur für ambulante ärztliche Leistungen in der Schweiz und ersetzt TARMED seit dem 1. Januar 2026. Die Anzahl der Tarifpositionen wurde von rund 4.500 auf rund 1.300 reduziert.

Braucht jeder Arzt in einer Gruppenpraxis eine eigene Spartenanerkennung?

Ja. Jede ZSR-Nummer in einer Gruppenpraxis erfordert eine separate Spartenanerkennung, inklusive eigenem Antragsverfahren und einmaliger Gebühr.

Was passiert, wenn TARMED und TARDOC im selben Behandlungsfall gemischt werden?

Die Rechnung wird vom Versicherer zurückgewiesen. Ein Behandlungsfall muss vollständig nach einem der beiden Tarifsysteme abgerechnet werden, eine Mischung ist nicht zulässig.

Wie oft wird TARDOC aktualisiert?

Der Aktualisierungszyklus ist jährlich und wird durch die OAAT AG gesteuert. Praxissoftware muss entsprechend jedes Jahr aktualisiert werden, um korrekt abrechnen zu können.

Welche Diagnosecodes sind bei ambulanten Pauschalen Pflicht?

Bei ambulanten Pauschalen nach TARDOC ist die Angabe eines ICD-10-Diagnosecodes zwingend erforderlich. Fehlt der Code, wird die Rechnung automatisch abgelehnt.