EPD Schweiz erklärt – So gelingt die Praxisumstellung

Mehr als 60 Prozent der Schweizer Praxisteams sehen digitale Lösungen für die Abrechnung nach TARMED als Chance für weniger Verwaltungsaufwand und bessere Fehlerkontrolle. Für Ärztinnen, Ärzte und Therapeut:innen in Notfallpraxen oder Hausarztpraxen wird die digitale Abrechnung immer entscheidender. Dieser Beitrag liefert praxisnahe Informationen zu den wichtigsten Funktionen, rechtlichen Vorgaben und typischen Anforderungen aktuell relevanter Systeme.

Was das EPD Schweiz wirklich bedeutet

Das elektronische Patientendossier (EPD) ist ein digitales Instrument, das die medizinische Versorgung in der Schweiz grundlegend verändert. Es ermöglicht Patientinnen und Patienten, ihre persönlichen Gesundheitsinformationen zentral und sicher zu verwalten. Nach Angaben des Bundesamts für Gesundheit bietet das EPD entscheidende Vorteile für die Behandlungsqualität und Patientensicherheit.

Die Kernfunktionen des EPD umfassen:

  • Digitale Verwaltung medizinischer Dokumente
  • Selbstbestimmte Zugriffsrechte für Behandelnde
  • Zentrale Speicherung relevanter Gesundheitsinformationen
  • Verbesserte Kommunikation zwischen medizinischen Fachpersonen

Besonders wichtig ist die Freiwilligkeit und Kontrolle durch den Patienten. Wie das Patientendossier erklärt, entscheiden Schweizer Bürgerinnen und Bürger selbst, welche Informationen sie teilen möchten. Dies gewährleistet maximale Datensouveränität und Transparenz.

Wichtige Aspekte wie Datenschutz und Sicherheit sind beim EPD höchste Priorität. Nur autorisierte Gesundheitsfachpersonen erhalten Zugriff, und jede Einsicht wird protokolliert. Das System schützt sensible persönliche Daten und ermöglicht gleichzeitig eine effiziente medizinische Versorgung.

Infografik: Die wichtigsten Vorteile und Sicherheitsaspekte des elektronischen Patientendossiers (EPD) in der Schweiz auf einen Blick

Pro-Tipp: Informieren Sie sich frühzeitig über die Möglichkeiten des EPD und legen Sie individuell fest, welche Dokumente Sie teilen möchten.

Für wen und ab wann das EPD verpflichtend ist

Laut den Vorgaben von eHealth Schweiz gelten seit April 2022 spezifische Regelungen für die Einführung des elektronischen Patientendossiers (EPD). Die gesetzlichen Bestimmungen unterscheiden klar zwischen verpflichtenden und freiwilligen Teilnehmern im Schweizer Gesundheitssystem.

Für folgende Einrichtungen ist das EPD bereits verbindlich:

  • Akutspitäler
  • Rehabilitationskliniken
  • Psychiatrische Kliniken
  • Pflegeheime
  • Geburtshäuser
  • Neu zugelassene Arztpraxen ab 2022

Wie das Patientendossier erklärt, bleibt die Teilnahme für bereits niedergelassene Gesundheitsfachpersonen wie Ärzte, Apotheker und Physiotherapeuten weiterhin freiwillig. Entscheidend ist, dass nur Einrichtungen, die zulasten der obligatorischen Krankenversicherung abrechnen, verpflichtet sind.

Wichtig zu wissen ist: Weder Patienten noch externe Organisationen wie Arbeitgeber oder Versicherungen können zum EPD gezwungen werden. Die Nutzung basiert auf Freiwilligkeit und individueller Entscheidungsfreiheit. Patienten haben jederzeit die volle Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten und können selbst festlegen, wer Zugriff erhält.

Pro-Tipp: Informieren Sie sich bei Ihrer lokalen Gesundheitseinrichtung, ob und inwieweit diese bereits das EPD unterstützt.

Technische und organisatorische Anforderungen an Praxen

Gemäß den Vorgaben von eHealth Schweiz müssen Praxen komplexe technische und organisatorische Herausforderungen beim Aufbau des elektronischen Patientendossiers (EPD) bewältigen. Die Implementierung erfordert eine sorgfältige Planung und strategische Vorbereitung.

Die technischen Anforderungen umfassen:

  • Integration von EPD-kompatiblen Softwaresystemen
  • Sichere Schnittstellen für den Datenaustausch
  • Zertifizierte elektronische Identifikationsmittel
  • Gewährleistung höchster Datenschutz- und Sicherheitsstandards
  • Kompatibilität mit nationalen EPD-Plattformen

Wie das Patientendossier für Fachpersonen beschreibt, sind organisatorische Aspekte mindestens genauso entscheidend. Praxisteams müssen interne Prozesse anpassen und Mitarbeitende umfassend schulen, um Patienten bei der EPD-Nutzung kompetent zu unterstützen. Dies bedeutet konkret eine Schulung zur Handhabung neuer Softwarelösungen, Verständnis der Zugriffsrechte und Begleitung von Patienten durch den Digitalisierungsprozess.

Fachangestellte im Wandel der Praxisorganisation

Wichtig ist auch die Schaffung einer Kultur der digitalen Transformation. Praxen müssen Mitarbeitende motivieren, die Vorteile des EPD zu erkennen und aktiv mitzugestalten. Transparente Kommunikation, regelmäßige Schulungen und eine offene Fehlerkultur sind dabei entscheidend für den Erfolg.

Um die Praxisintegration des EPD besser zu verstehen, hier ein Vergleich zwischen technischen und organisatorischen Anforderungen:

Anforderungstyp Beispiele technische Anforderungen Beispiele organisatorische Anforderungen
Softwareintegration EPD-kompatible Systeme, sichere Schnittstellen Anpassung von Abläufen, Prozessdokumentation
Sicherheit Database-Verschlüsselung, zertifizierte e-ID Schulungen zu Datenschutz und Zugriffsrechten
Plattform-Kompat. Anschluss an nationale EPD-Infrastruktur Teambasierte Unterstützung bei Fragen
Wartung/Support Regelmäßige Updates, IT-Support Etablierung einer offenen Fehlerkultur

Pro-Tipp: Planen Sie ausreichend Zeit für Mitarbeiterschulungen und führen Sie das EPD schrittweise ein, um Akzeptanz und Verständnis zu fördern.

Rechte, Pflichten und Datenschutz für Praxisteams

Laut dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier gelten für Praxisteams klare rechtliche Rahmenbedingungen beim Umgang mit elektronischen Patientendaten. Das Gesetz definiert präzise Rechte und Pflichten, die den Schutz sensibler Gesundheitsinformationen gewährleisten.

Die zentralen Rechte und Pflichten umfassen:

  • Zugriff nur für behandlungsrelevante Informationen
  • Strikte Einhaltung der Schweigepflicht
  • Sicherstellung der Vertraulichkeit
  • Respektierung der Patientenkontrolle über eigene Daten
  • Dokumentation und Nachverfolgung von Datenzugriffen

Gemäß den Empfehlungen von eHealth Schweiz müssen Praxisteams einen umfassenden Datenschutzansatz verfolgen. Dies bedeutet nicht nur technische Sicherheitsmaßnahmen, sondern auch eine kontinuierliche Sensibilisierung der Mitarbeitenden für den verantwortungsvollen Umgang mit elektronischen Patientendaten.

Besonders wichtig sind transparente Prozesse und klare Kommunikation. Patienten müssen jederzeit nachvollziehen können, wer wann auf welche Informationen zugegriffen hat. Praxisteams tragen die Verantwortung, diese Transparenz zu gewährleisten und das Vertrauen in die digitale Gesundheitsversorgung zu stärken.

Pro-Tipp: Führen Sie regelmäßige Datenschulungen durch und dokumentieren Sie jeden Systemzugriff lückenlos.

Häufige Fehler bei der EPD-Integration vermeiden

Gemäß den Empfehlungen von eHealth Schweiz existieren zahlreiche potenzielle Stolpersteine bei der Einführung des elektronischen Patientendossiers (EPD), die Praxen sorgfältig berücksichtigen müssen. Eine strategische und vorausschauende Implementierung ist entscheidend für den Erfolg.

Die häufigsten Fehlerquellen umfassen:

  • Unzureichende Mitarbeiterschulung
  • Mangelnde Anpassung interner Praxisabläufe
  • Technische Infrastrukturdefizite
  • Unklare Kommunikation gegenüber Patienten
  • Fehlende Datenschutzkontrollen

Laut dem Patientendossier sind strukturierte Prozesse und eine kontinuierliche Sensibilisierung des Teams unerlässlich. Praxen müssen systematisch vorgehen und regelmäßige interne Kontrollen implementieren, um Datenschutz und korrekte EPD-Nutzung zu gewährleisten.

Besonders kritisch sind rechtliche und technische Aspekte. Jede Praxis muss die spezifischen Anforderungen ihres Fachbereichs genau verstehen und individuelle Lösungen entwickeln. Pauschale Ansätze führen häufig zu Fehlern. Stattdessen ist eine sorgfältige, schrittweise Einführung mit enger Einbindung aller Mitarbeitenden notwendig.

Diese Übersicht zeigt häufige Fehler bei der EPD-Einführung und bewährte Präventionsmaßnahmen:

Fehlerquelle Beispiel aus der Praxis Empfohlene Prävention
Unzureichende Schulung Unsicherer Umgang mit EPD-Software Geplante, mehrstufige Trainings
Mangelhafte Technik Inkompatible Hardware Auswahl zertifizierter Systeme
Kommunikationsdefizite Patienten erhalten unklare Infos Klare, patientenzentrierte Ansprache
Datenschutzlücken Fehler beim Zugriffsmanagement Interne Audits und Kontrollsysteme
Fehlende Prozessanpassung Alte Abläufe werden nicht überarbeitet Frühzeitige Prozessanalyse

Pro-Tipp: Führen Sie ein mehrstufiges Implementierungsprojekt durch und evaluieren Sie jede Phase gründlich, bevor Sie zum nächsten Schritt übergehen.

Praxisumstellung auf das EPD Schweiz erfolgreich gestalten

Der Umstieg auf das elektronische Patientendossier fordert medizinische Einrichtungen vor allem bei technischer Integration und Mitarbeiterschulung. Viele Praxen fühlen sich durch komplexe Anforderungen, Datenschutzbestimmungen und neue Abläufe belastet. Wenn das Handling der digitalen Patientendaten sowie die Anpassung der Praxissoftware nicht optimal gelingt, leidet die Effizienz und die Patientenbetreuung kann unnötig erschwert werden. Dabei ist gerade jetzt der richtige Zeitpunkt, um die digitale Transformation im Gesundheitswesen aktiv und mit den passenden Werkzeugen zu gestalten.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist das elektronische Patientendossier (EPD)?

Das elektronische Patientendossier (EPD) ist ein digitales System zur zentralen und sicheren Verwaltung von Gesundheitsinformationen für Patienten, das die medizinische Versorgung verbessert.

Wer ist verpflichtet, das EPD zu nutzen?

Verpflichtet sind institutionelle Gesundheitsanbieter wie Akutspitäler, Rehabilitationskliniken und Pflegeheime, während die Teilnahme für bereits niedergelassene Ärzte freiwillig ist.

Welche technischen Anforderungen gibt es für Praxen beim EPD?

Praxen müssen EPD-kompatible Softwaresysteme integrieren, sichere Schnittstellen für den Datenaustausch Gewährleisten und höchste Datenschutzstandards einhalten.

Wie wird der Datenschutz im EPD gewährleistet?

Der Zugriff auf das EPD ist nur für autorisierte Gesundheitsfachpersonen möglich, alle Zugriffe werden protokolliert, und Patienten haben die Kontrolle über ihre Daten, um Datenschutz zu gewährleisten.